Lengdorf, 24.06.2026
Diese Anfrage und Anträge haben wir dem Gemeinderat vorgelegt. Das Thema wurde zwar in einer Sitzung angesprochen, die fachliche Würdigung der Kernfragen steht jedoch noch aus, daher haben wir eine Aussprache angeboten.
PRÄAMBEL
Die Entwicklung des Gewerbegebietes Isental II ist vor allem wirtschaftlich eine einmalige Gelegenheit für die Gemeinde und Bürger. Um nicht die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen und die Chancen wirklich auszureizen, ist eine professionelle Begleitung und Beratung der ehrenamtlichen Verwaltung (*) jedoch unerlässlich. Dies ist z.B. kostenlos durch die Wirtschaftsförderung LK Erding, den Gemeindetag, oder die IHK möglich, aber auch eine Investition in einen Fachanwalt oder Wirtschaftsberatung zahlt sich sicher aus.
Wie sich vor sechs Jahren bereits schon einmal gezeigt hat, ist es dem politisch mündigen Bürger Lengdorfs gerade in dieser Sache wichtiger in der Entscheidung mitgenommen, statt plötzlich von vollendeten Tatsachen überrascht zu werden – hier hatte man sich schon einmal getäuscht. Zudem war den Bürgern ein echter wirtschaftlicher, gewerbefreundlicher Fortschritt der Gemeinde wichtiger, als noch ein weiterer per Auto zu erreichender Discounter.
Wir sehen die aktuelle, leider verdeckte, Entwicklung daher mit Sorge und drängen auf die gesetzlich vorgesehene, rechtzeitige politische Teilhabe der Bürger, zunächst mindestens durch Information. Ein erster Schritt sind diese dem Bereich öffentlicher Haushalt zugeordneten Informationsanfragen (⬛⬛⬛⬛⬛). (Eine Gefährdung der Verhandlungen ist nicht zu erkennen, insofern besteht kein Geheimhaltungsbedürfnis/überwiegt das öffentliche Interesse).
Eine Beantwortung innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen sollte gut möglich sein.
ANFRAGE:
1. Gestehungskosten Gewerbegebietes Isental II
Was sind die kompletten Gestehungskosten umgelegt auf den Quadratmeter im neuen Gewerbegebiet? Für noch offene Posten kann eine professionelle Abschätzung getroffen werden.
2. Vermarktungsmodell Verkauf vs. Erbbaurecht – Modellrechnung erstellen
Es soll mit einer Projektion von 10/20/30 Jahren eine vergleichende Abschätzung getroffen, wie tragfähig ein Modell der Verpachtung nach Erbbaurecht wäre. Hierbei sind diverse komplexe Faktoren zu berücksichtigen, daher kann in Betracht gezogen werden hierfür professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dies soll mit der einfachen, einmaligen Verkaufslösung verglichen werden.
Dabei ist nicht nur der laufende Ertrag, sondern auch die Vermögenssituation und die mittelbaren Auswirkungen insbesondere auf den Haushalt und z.B. Kreditfähigkeit zu berücksichtigen.
3. Welche professionelle Wirtschaftsberatung (s.o.) begleitet den Verhandlungsprozess mit den Interessenten?
STELLUNGNAHME & WEITERE ANTRÄGE (Ausführungen im Anhang):
Wir sind der Ansicht, dass das Zulassen von Betriebsleiterwohnungen nicht nur völlig aus der Zeit gefallen ist, sondern auch wirtschaftlich nicht zu vertreten ist => keine Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet Isental II
Während die Generierung von weiteren Einnahmen für die Kommune nur mit erheblichen Einschnitten beim Bürger zu erreichen ist, bietet Erbbaurecht hier eine einmalige Chance. => Die Flächen dürfen nicht nur deshalb daher nicht ohne Abwägung einfach nur verkauft werden.
⬛⬛⬛⬛⬛ & Liste
LOS-GRÜNE-SPD Jens Ch. Gloede, Christin Wirfler, Julian Bloch
für die Bürger Lengdorfs
(*) Hinweis: als Verwaltung sind hier die entscheidungsbefugten Organe gemeint, die allesamt ehrenamtlich tätig sind, also sowohl der Bürgermeister (auf eigenen Wunsch/Beschluss) als auch der Gemeinderat – sonst niemand
Dies ist zur Ausführung der Anhang
Stellungnahme / Anträge Gewerbegebiet Isental II
1. KEINE Betriebsleiterwohnungen
- verdrängt Gewerbefläche die dann keine Erträge mehr bringt (ausufern, s. Nachbargebiet)
- führt zu Mischgebiet und damit zu Konflikten mit Immissionsschutzauflagen
- nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) verschiebt schon eine Wohnnutzung den Gebietstyp
- Erschwerte Ansiedlung „emissionsstärkerer“ Betriebe
- Erschwerte Bauaufsicht
- Kontrolle „BL-Wohnung“/Fehlbelegung soll dann wer und wie leisten?
- Mehr Personenverkehr (Rad, zu Fuß) im Gewerbeverkehr, evtl. Schwerlast
- im B-Plan kaum mehr Rückgängig zu machen
- Anforderungen im B-Plan nicht auf Wohnnutzung ausgelegt
- Ein Begründung für verbilligter Wohnbaugrund ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln
- Modell: Werkstatt & Wohnen ist überholt:
- Nachwuchsregelung: Kinder übernehmen immer seltenere elterlichen Betrieb (s.u.)
- kein Nachfolger -> Gewerbebrache neben Pensionärswohnung
- erst mal diese Objekte wieder in die Nutzung bringen (alt. Druck durch Grundsteueranpassung?)
- massiver Leerstand solcher Objekte in Lengdorf:
- div. Landwirtschaften
- K_________ min. 3 Objekte
- Lengdorf Zentrum ggü. _______, ggü. ________
- Lengdorf min. 2 Höfe stehen ganz leer!
- Lengdorf min. 3 Mühlen ungenutzt, bald mehr
- Gefahr: Folge Gewerbeleerstand (mit angeschlossenem Seniorenwohnen) im Gewerbegebiet,
massive Steuerausfälle/Einnahmeverluste der Gemeinde: Gewerbe, MwSt., ESt./LSt.-Anteile
- Millionenschaden, unwiederbringlich vertane Chance
ANTRAG: keine Betriebsleiterwohnungen im neuen Gewerbegebiet zulassen
2. NICHT verkaufen, sondern in Erbbaurecht vergeben
- Kontrolle über Gewerbearten behalten
- keine langjährigen Gewerbebrachen, z.B. Isental I, Ortskern Isen ehem. Supermarkt
- Mehr Mitsprache als Verpächter
- Grundeigentum als Anlagevermögen behalten, ist wie Eigenkapital erhöhen:
verbessert Kreditwürdigkeit, senkt Zinsen!
- Nach Ablauf Rückfall der Flächen und ggfls. Gebäude an die Gemeinde
- langfristige, laufende Einnahmen für Zins & Tilgung
- Positiv: mehr Liquidität bleibt in den Unternehmen
bedeutet: weniger Schulden und schnellere Gewerbesteuerzahlungen
- Spekulanten Einhalt gebieten
- Gemeinde profitiert vom Wertzuwachs (und nicht Spekulanten)!!!
- Schuldendienst Kommune verbessern: Verkäufe gehen nur einmal in den Vermögenshaushalt,
wichtiger ist jedoch: Pacht geht in den Verwaltungshaushalt
- Befürchtung Abnehmer zu finden ist unbegründet (s. Beispiele)
- nach 10 Jahren Stillstand käme es zudem auch nicht mehr auf ein oder zwei Jahre an
- Verkaufen kann man später jederzeit immer noch; verkauften Grund aber nie mehr verpachten
- Zeit lassen die richtigen Abnehmer zu finden:
- auch Nachhaltigkeit muss eine Rolle spielen
- kam bislang in der Planung zu kurz: sinnvolle Bauauflagen z.B. Rigolen (Hochwasserschutz), …
- lokale, Arbeitsplätze
- umweltfreundliche Gewerbe
- Deutsche Städtetag empfiehlt: Erbbaurechts (s.u.)
- München macht auf Erbbaurechts (s.u.)
- Wartenberg setzt auf Erbbaurechts (s.u.)
- Schluss mit dem Gejammer wie eine Kommune noch Geld einnehmen kann,
ohne z.B. Eltern und Grundbesitzer auszupressen
- das IST einer der wenigen Auswege wirklich dauerhaft eigene Einnahmen zu generieren!
ANTRAG:
Planspiel umfassende Berechnung zu Verkauf vs. Erbbaupacht mit Horizont 20-30 Jahre;
ggfls. sogar als externer Auftrag an eine Wirtschaftsprüfung;
solange keine Verkäufe im neuen Gewerbegebiet verhandeln